Fahrtauglichkeitsprüfungen – Arth SZ / Goldau SZ

Wir führen in unserer Praxis sowohl Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren (Anerkennungsstufe 1) als auch Fahrtauglichkeitsprüfungen für Inhaber höherer Führerausweiskategorien (Anerkennungsstufe 2) durch.

Inhaber von Führerausweisen für Motorfahrzeuge müssen sich ab ihrem 70. Lebensjahr mindestens alle zwei Jahre einer ärztlichen Fahrtauglichkeitsuntersuchung unterziehen. Die Untersuchung dient der Klärung der Frage, ob die medizinischen Mindestanforderungen zum Führen eines Motorfahrzeugs erfüllt sind.

Hierbei sowohl werden eventuelle körperlicher Einschränkungen als auch die geistig-mentale Verfassung, insbesondere die kognitive Leistungsfähigkeit, hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Fahrtauglichkeit beurteilt.

Die Durchführung der Fahrtauglichkeitsuntersuchung erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte, welche über die Anerkennungsstufe 1 verfügen. Dies ist meist der Hausarzt, welcher den zu Untersuchenden in der Regel am besten kennt.

Für Berufsfahrer gelten höhere Anforderungen

Inhaber von Führerausweisen höherer Kategorien, wie z. B. Fahrlehrer, Taxifahrer, Busfahrer und Lastwagenfahrer, müssen sich hingegen grundsätzlich ab dem Zeitpunkt des Erwerbs ihrer Fahrerlaubnis regelmäßig auf ihre Fahrtauglichkeit hin untersuchen lassen. Die Untersuchung erfolgt hierbei bis zum 50. Lebensjahr alle fünf Jahre, bis zum 70. Lebensjahr alle drei Jahre.

Die Mindestanforderungen für diese Personengruppe sind sehr viel höher als für Senioren ab dem 70. Lebensjahr, welche nicht über eine solche höhere Führerausweiskategorie verfügen. Während ältere Fahrzeuglenker manche Defizite bis zu einem gewissen Grad kompensieren können, indem sie z. B. nicht bei schlechten Sicht- und Witterungsverhältnissen fahren, müssen Berufsfahrer oft auch bei Nacht, bei schlechtem Wetter oder vereisten Straßen ein Fahrzeug führen. Zudem sitzen sie oft für acht Stunden täglich am Steuer. Daher benötigen sie größere körperliche und geistige Reserven.

Die Fahrtauglichkeitsuntersuchungen für Inhaber höherer Führerausweiskategorien werden durch Ärztinnen und Ärzte vorgenommen, welche über die Anerkennungsstufe 2 verfügen.

Wir führen in unserer Praxis sowohl Fahrtauglichkeitsprüfungen für Senioren (Anerkennungsstufe 1) als auch  Fahrtauglichkeitsprüfungen für Inhaber höherer Führerausweiskategorien (Anerkennungsstufe 2) durch.

Weitere Informationen zu den medizinischen Voraussetzungen für das Führen eines Fahrzeugs sowie zur verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht finden Sie auf der Website des Verkehrsamts des Kantons Schwyz.

Dr. med. Daniela Kiepke

Fon 041 855 55 77
Fax 041 855 47 85

Rigiweg 12
6415 Arth SZ